Sprechen beim Wudû
Fatwâ-Nummer: 25691

  • Fatwâ-Datum:25-1-2021
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Frage

Ist es erlaubt, während des Wudûs zu sprechen? Es soll angeblich einen Hadîth vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) geben, dass, wenn man Wudû vornimmt und nicht mit sich selbst spricht, einem Allâh seine Sünde verzeiht. Sind damit alle Sünden gemeint? Möge Allâh es Ihnen auf die beste Weise vergelten!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es ist erlaubt, während des Wudûs zu sprechen. Es gibt in diesem Zusammenhang nichts, was auf ein Verbot hinweisen würde. Von Uthmân (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: „Ich sah den Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), wie er Wudû machte und dann sagte: „Wer Wudû macht, so wie ich das gemacht habe und dann zwei Rak’a verrichtet, ohne mit sich selbst zu sprechen, dem wird verziehen, was er an Sünden vorausgeschickt hat“ (Sahîh Muslim).

 

Mit Sünden sind in diesem Hadîth kleine Sünden gemeint und nicht die großen. Darauf weist die Überlieferung bei Muslim von Uthmân ibn Affân (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) hin, der sagte: „Ich hörte den Gesandten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen: ‚Niemand erreicht die vorgeschriebene Gebetszeit, vollführt auf beste Weise sein Wudû und ebenso seine demütige Haltung und seine Verbeugung, außer dass ihm dies eine Sühne ist für die Sünden, die er zuvor begangen hat – es sei denn, es war eine große Sünde. Das gilt für immer.“ Die großen Sünden werden nur durch reumütiges Umkehren gesühnt, so lautet die bevorzugte Ansicht unter den Gelehrten.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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