Islam Web

  1. Fatwa
  2. Tahâra (Rituelle Reinheit)
  3. Rechtsurteile über Wudû' (Rituelle Waschung)
  4. Pflicht-Wudû' und empfohlener Wudû'
Fatwâ-Suche

Jemand verrichtete viele Gebete, ohne während der rituellen Gebetswaschung seinen Kopf mit Wasser zu benetzen, weil er unwissend hierin war.

Frage

Wie lautet das Urteil über jemanden, der die rituelle Waschung für lange Zeit durchgeführt hat, ohne über seinen Kopf mit Wasser zu streichen, wobei er nicht wusste, dass es eine Pflicht bei der Waschung ist? Wie lautet die Rechtsnorm zu seiner rituellen Waschung und zu seinen Gebeten, die er verrichtet hat, ohne über seinen Kopf zu streichen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Das Streichen über den Kopf mit Wasser ist übereinstimmend eine der Waschungspflichten. Wer nicht über seinen Kopf gestrichen hat, hat seine rituelle Waschung nicht vervollständigt, da er eine ihrer Pflichten versäumt hat, und zwar das Streichen über den Kopf. Alle Gebete mit dieser fehlerhaften Waschung sind nicht rechtsgültig und sollen nochmals verrichtet werden, ob man jenes nun aus Unwissenheit oder sonstigen Gründen getan hat.

Ibn Taimiyya  Allah   erbarme sich seiner meinte: "Wer dies aus Unwissenheit bezüglich der Vorschriften der Gebetswaschung unterlässt, muss das gegenwärtige Gebet wiederholen und sich für die zukünftigen Gebete dazu verpflichten. Er muss nicht alle vorigen Gebete nochmals verrichten." Er führte dafür viele Beweise an.

Er sagte in Magmû' Al-Fatâwâ: "Wenn der, der das Pflichturteil nicht kannte, es erfährt, soll er das gegenwärtige Gebet und die Gebete danach verrichten und muss nicht die vergangenen Gebete nachholen. Es ist von Al-Buchârî und Muslim überliefert, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zum Beduinen, der sein Gebet fehlerhaft verichtet hatte, sagte: "Kehre zurück und bete, denn du hast nicht wirklich gebetet." Er entgegnete: "Bei Dem, Der dich mit der Wahrheit gesandt hat! Ich kann nichts Besseres als das tun. So lehre mich, was mein Gebet richtig sein lässt!" Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken lehrte ihn und wies ihn an, nur das gegenwärtige Gebet und nicht alle vergangenen Gebete nochmals zu verrichten, obwohl der Beduine gesagt hatte: "Ich kann nichts Besseres als das tun."

Der Prophet wies auch ´Umar und ´Ammâr nicht an, das Gebet erneut zu verrichten, als ´Umar sich in großer ritueller Unreinheit befand und nicht betete und Ammâr sich im Staub wälzte, wie ein Reittier dies tut. Er wies auch Abû Dharr nicht an, die Gebete nochmals zu verrichten, die er unterlassen hatte, als er sich in großer ritueller Unreinheit befand. Er wies ferner die Frau, die Blutungen außerhalb der Menstruation hatte, nicht an, die versäumten Gebete zu verrichten, obwohl sie gesagt hatte, sie habe eine starke Menstruation, die sie vom Gebet und vom Fasten abhielt.

Er sagte weiter: Wer unruhig betet und nicht weiß, was Pflicht ist, so gibt es hierüber zwei Meinungen:

Soll er das Gebet wiederholen, nachdem dessen Zeit verstrichen ist oder nicht? Hieraus ergeben sich zwei bekannte Meinungen: nämlich die der Rechtsschule von Ahmad und die der anderen Gelehrten.

Die wahrscheinlichere Meinung ist es, dass er das Gebet nicht nochmals verrichten muss, denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte dem Beduinen, der sein Gebet fehlerhaft verrichtet hatte: "Kehre zurück und bete, denn du hast nicht wirklich gebetet!" Er entgegnete: "Bei Dem, Der dich mit der Wahrheit gesandt hat! Ich kann nichts Besseres als das tun. So lehre mich, was mein Gebet richtig sein lässt."

Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken lehrte ihn, wie er das Gebet ruhig verrichtet und wies ihn an, nur das jetztige Gebet und nicht alle vergangenen Gebete nochmals zu verrichten, obwohl der Beduine gesagt hatte: "Ich kann nichts Besseres als das tun.“

Er empfahl ihm jenes Gebet nochmals zu verrichten, denn dessen Zeit war noch nicht verstrichen und es ist vorgeschrieben, das Gebet während dessen Zeit zu verrichten. Die Gebete, deren Zeit verstrichen ist, trug er ihm nicht auf nochmals zu verrichten, obwohl er einige ihrer Pflichten versäumt hatte." Zitatende.

Und Allâh weiß es am besten.

Verwandte Fatwâs