Regeln für Kranke, die an Nierenversagen leiden Fatwâ-Nummer: 25769
- Fatwâ-Datum:4-6-2017
- Bewertung:
Vor zwei Jahren ist bei mir ein Nierenversagen eingetreten (möge Allâh euch davor bewahren) und ich habe sodann – gepriesen sei Allah – eine Niere transplantiert bekommen. Sie arbeitet mit einer Leistung von etwa 65-70%. Bekanntlich muss man im Fall einer transplantierten Niere viel Flüssigkeit zu sich nehmen und regelmäßig Medikamente einnehmen. Wie ist in meinem Fall das Fasten zu beurteilen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn ein vertrauenswürdiger und fachkundiger muslimischer Arzt dir mitgeteilt hat, dass das Fasten die Niere beeinträchtigen wird, dann ist es dir nicht erlaubt zu fasten, und zwar gemäß der Worte Allâhs des Erhabenen: „… Und tötet euch nicht selbst! Allâh ist euch gegenüber wahrhaftig allbarmherzig.“ (Sûra 4:29).
Sollte bei dieser Erkrankung Hoffnung auf Genesung bestehen, dann musst du die Tage, an denen du im Ramadân das Fasten unterlassen hast, nachholen, nachdem du wieder gesund geworden bist. Denn Allâh der Erhabene sagt: „...Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (soll) dann eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)...“ (Sûra 2:184).
Wenn jedoch bei der Erkrankung keine Hoffnung auf Genesung besteht, musst du für jeden Tag, an dem du im Ramadân nicht gefastet hast, einen Bedürftigen speisen. Denn Allah der Erhabene sagt: „...Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt....“ (Sûra 2:184).
Ad-Dâraqutnî überlieferte, dass Ibn Abbâs über die Worte Allâhs „...Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt...“ Folgendes sagte: „Die diesbezügliche Genehmigung gilt nur für eine senile Person, die nicht fähig ist zu fasten, oder für einen Kranken, der nicht genest.“ (Ad-Dâraqutnî sagte: Diese Überliefererkette ist authentisch.)
Ich bitte Allâh, dir Genesung zu gewähren. Denn Er ist es, der darüber waltet und dazu fähig ist.
Und Allâh weiß es am besten!