Bei den rituellen Handlungen des Haddsch gibt es keinen Unterschied zwischen dem Qârin (also Hadsch und Umra zusammen mit einem einzigen Ihrâm) und dem Mufrid (also nur Haddsch und keine Umra), außer dass der Qârin ein Opfertier schlachten muss
Fatwâ-Nummer: 26832

  • Fatwâ-Datum:6-8-2017
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Frage

Als ich beim Miqât (vorgeschriebener Ort für Beginn des Ihrâm) war, habe ich den Qirân-Haddsch beabsichtigt, während meine Begleiter alle den Ifrâd-Haddsch beabsichtigten. Das habe ich aus Unwissen getan, da ich wie sie handeln sollte, und den Fehler habe ich erst beim Bewerfen der Steinsäulen entdeckt. Es ist zu erwähnen, dass ich die rituellen Handlungen des Ifrâd-Haddsch vollzogen habe. Wie lautet die Rechtsnorm dafür?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist einwandfrei, dass der Muslim irgendeine Art der drei Haddsch-Arten beabsichtigt. Falls du den Qirân-Haddsch beabsichtigt hast und die anderen den Ifrâd-Haddsch beabsichtigt haben, dann gibt es gegen niemanden von euch etwas zu sagen, so Allâh der Erhabene will. Bei den rituellen Handlungen gibt es keinen Unterschied zwischen dem Qirân- und dem Ifrâd-Haddsch, außer dass der Qârin (Qirân-Haddschi) ein Opfertier schlachten muss.

 

Falls du also den Qirân-Haddsch beabsichtigt, alle rituellen Handlungen des Haddsch durchgeführt und ein Opfertier geschlachtet hast, dann ist dein Haddsch gültig und vollständig, so Allâh der Erhabene will. Es hat keinen Einfluss, falls die anderen den Ifrâd- oder den Qirân-Haddsch beabsichtigt haben.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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