Die Bedingungen für den Verkauf einer Ware nach Kundenwunsch, die der Händler noch nicht besitzt
Fatwâ-Nummer: 27506

  • Fatwâ-Datum:8-5-2017
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Frage

Assalamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuh
Ich führe ein kleines Unternehmen mit geringem Kapital. Ich kaufe Kleider und verkaufe sie bar oder in monatlichen Raten. Manchmal ruft mich ein Kunde an und verlangt Kleider von bestimmter Größe, die ich nicht habe, damit ich sie für ihn kaufe, oder man bestellt z.B. einen Kühlschrank, obwohl ich hauptsächlich mit Kleidern handle.
Ist es erlaubt, dass ich ihm die Ware auf Ratenbasis verkaufe, oder muss ich vorher die Ware besitzen? Es ist zu betonen, dass es um ein sehr kleines Unternehmen geht, sodass ich nicht viele Waren kaufen und auf die Käufer warten kann. Denn was wäre, wenn keiner diese Waren kauft?!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es ist nichts dagegen einzuwenden, Kleider zu kaufen und sie dann auf Ratenbasis zu verkaufen. Es ist auch unbedenklich, dass du die Ware nach Kundenwunsch kaufst und sie ihm dann auf Ratenbasis über deinem Einkaufpreis verkaufst, aber unter der Bedingung, dass der Kaufvertrag erst dann abgeschlossen wird, wenn du die bestellte Ware gekauft und in deinen Besitz gebracht hast.

 

Es ist hingegen nicht erlaubt, dass du mit dem Kunden den Kaufvertrag abschließt oder dass er ein bindendes Versprechen zum Kauf der Ware macht, denn dadurch hast du etwas verkauft, was du nicht besitzt. Hakîm ibn Hizâm sagte: „Ich kam zum Gesandten Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und sagte zu ihm: ‚Manchmal kommt jemand zu mir und will etwas kaufen, was ich nicht habe. Darf ich dies für ihn auf dem Markt kaufen und ihm (die Ware) dann verkaufen? Er sagte: Verkaufe nicht, was du nicht hast.“ Überliefert von At-Tirmidhî, Ibn Mâdscha und anderen, und von Al-Albânî als authentisch eingestuft.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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