Gerade im Ramadân sollte man sich vor Sünden hüten Fatwâ-Nummer: 28377
- Fatwâ-Datum:31-1-2019
- Bewertung:
Welche acht Gliedmaßen sind während des Fastens zu schützen? Vielen Dank im Voraus!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es wurde authentisch überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Schämt euch ernstlich vor Allâh dem Hocherhabenen! Wer sich ernstlich vor Allâh schämt, sollte seinen Kopf und dessen Sinne schützen, seinen Leib und dessen Inhalt schützen sowie an den Tod und die Verwesung denken! Und wer das Jenseits will, lässt von der Schönheit des diesseitigen Lebens ab. Wer dies tut, hat sich ernstlich vor Allâh geschämt.“ (Ahmad und At-Tirmidhî). Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erwähnte in diesem Hadîth einige Gliedmaßen, die ein Muslim zu schützen hat. Unter den Kopf und dessen Sinne fallen die äußerlichen Sinne wie das Gehör, das Augenlicht und die Zunge, sodass man diese einzig für erlaubte Angelegenheiten verwendet. Unter den Leib und dessen Inhalt fällt die Wahrung des Herzens vor dem Insistieren auf verbotene Angelegenheiten wie beispielsweise die Beigesellung von Teilhabern neben Allâh, Neid, Missgunst usw. Allâh vereint dies alles in folgender Aussage: „…Gewiss, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden.“ (Sûra 17:36). Außerdem fällt unter das Schützen des Leibes dessen Bewahren vor dem Hineingelangen verbotener Speisen und Getränke sowie die Wahrung der Scham. Allâh lobt die Gläubigen mit folgender Aussage: „und denjenigen, die ihre Scham hüten,“ (Sûra 23:5). Zu den Dingen, die der Muslim wahren muss, zählt ferner, dass er seine Hände davor bewahrt, etwas Verbotenes zu ergreifen oder jemandem sein Recht zu verwehren, dass er seine Füße davor bewahrt, zu einer Angelegenheit zu gehen, die Allâh verboten hat, oder zu faul zu sein, um zu Gemeinschaftsgebeten zu gehen, zu deren Teilnahme Allâh ihn verpflichtet hat, oder um die Verwandtschaftsbande zu pflegen, den Haddsch zu verrichten, um Allâhs willen zu kämpfen und andere rituelle Pflichthandlungen zu verrichten. Das Schützen dieser Gliedmaßen sollte nicht nur speziell während des Fastens erfolgen! Vom Muslim wird vielmehr verlangt, seine Gliedmaßen in jeder Situation zu schützen. Während des Fastens sollte man jedoch besonders darauf achten, da man durch das Vernachlässigen des Schutzes der Gliedmaßen während des Fastens dessen Ziel verfehlt. Dieses Ziel verdeutlicht Allâh mit folgender Aussage: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget.“ (Sûra 2:183).
Und Allâh weiß es am besten!