Das Fasten der Früheren: Zeit und Kennzeichen Fatwâ-Nummer: 32253
- Fatwâ-Datum:11-3-2024
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Wie haben die früheren prophetischen Gemeinschaften gefastet? Wie war bei ihnen der Verzicht auf Essen und Trinken geregelt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh der Allmächtige sagt: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget“ (Sûra 2:183).
Imâm Ibn Al-Dschauzî (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in seinem wertvollen Werk „Zâd Al-Masîr“ (Bd. 1, S. 184 f.): Über die Auslegung des Wortes ‚wie‘ im Vers ‚so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war‘ gibt es zwei Aussagen:
1) Die erste lautet: Der Vergleich bezieht sich auf die Tatsache, dass das Fasten ihnen vorgeschrieben war und auf die Merkmale dieses Fastens, aber nicht auf die Anzahl (der Tage). Sa‘îd ibn Dschubair sagte: „Ihnen war vorgeschrieben, dass sie (in der Früh vor dem Fasten; AdÜ) nicht mehr essen durften bis zur nächsten Nacht, falls sie eingeschlafen waren. Auch war ihnen die geschlechtliche Beziehung zu ihren Frauen in der Nacht der Fastenzeit verboten. Das galt für sie, aber euch (Muslimen) wurde es erleichtert. Damit ist der Vers durch das folgende Wort Allâhs abrogiert: ‚Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben (...)‘ (Sûra 2:187).“ Damit unterscheidet dieser Vers zwischen dem Fasten der Schriftbesitzer und dem der Muslime.
2) Der Vergleich bezieht sich auf die Anzahl der Tage. Hierzu gibt es zwei Aussagen. Die erste lautet: Dieser Gemeinschaft wurde das Fasten von drei Tagen in jedem Monat zur Pflicht gemacht, und das war schon eine Pflicht für die Früheren. Atiyya sagt unter Berufung auf Ibn Abbâs über das Wort Allâhs „so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war“: „Es waren drei Fastentage in jedem Monat. Dann wurde dies durch den Ramadân aufgehoben.“ Muammar sagt unter Berufung auf Qatâda: „Allâh hatte den Menschen vor dem Ramadân drei Tage in jedem Monat vorgeschrieben. Damit ist dieser Vers aufgehoben durch das Wort Allâhs ‚Der Monat Ramadân (ist es), in dem der Qurân als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist‘.“
Die zweite Aussage lautet: Denjenigen vor uns war der Ramadân auf die gleiche Weise vorgeschrieben. Ibn Abbâs sagte: „Die Christen haben ihn um einen Tag vorgezogen, dann um einen weiteren und ihn dann verschoben. Dann sagten sie: ‚Wir ziehen ihn um zehn Tage vor und verschieben ihn um zehn.‘“
As-Suddî sagte unter Berufung auf seine Lehrer: „Den Christen fiel das Fasten im Ramadân schwer und das Fasten im Winter und Sommer wechselte sich ab. Als sie das sahen, kamen sie darin überein, in der Jahreszeit zwischen Winter und Sommer (d. h. im Frühling) zu fasten. Sie sagten: ‚Wir fügen noch zwanzig Tage hinzu als Sühne für das, was wir gemacht haben.‘ Damit ist der Qurân-Vers nicht abrogiert, sondern bleibt in seinem Urteil bestehen.“
Aus diesem Zitat geht hervor, dass die Qurân-Ausleger darin übereinstimmen, dass das Fasten derer vor uns unserem Fasten glich, was den Verzicht auf Essen und Trinken anbelangt. Sie sind jedoch unterschiedlicher Ansicht darüber, ob ihr Fasten in Bezug auf Fastentage und Dauer wie unser Fasten war oder nicht. Imâm An-Nahhâs bevorzugt die Ansicht, dass ihr Fasten so wie unseres im Monat Ramadân war, sie es jedoch geändert haben. Er sagt: „Das passt am besten zu dem Vers. Al-Qurtubî erwähnt zur Untermauerung der Ansicht von An-Nahhâs einen Hadîth, den At-Tabarânî in seinen Werken „Al-Mudscham Al-Kabîr“ und „Al-Mudscham Al-Ausat“ unter Berufung auf Daghfal ibn Handhala verzeichnet: „Den Christen war das Fasten im Monat Ramadân vorgeschrieben. Über sie herrschte ein König, und als er erkrankte, sagte er: ‚Wenn mich Allâh heilt, so werde ich noch weitere zehn Tage hinzufügen. Danach herrschte ein König über sie. Er aß Fleisch, bekam davon Schmerzen und sagte: Wenn Allâh mich heilt, werde ich noch acht Tage hinzufügen. Danach kam ein König, der sagte: Wir wollen diese Tage nicht weglassen und fasten dafür im Frühjahr. So machte er es und es wurden fünfzig Tage.“ Hadîth-Gelehrte wie Ahmad ibn Hanbal, Al-Buchârî, At-Tirmidhî, Ibn Sa‘d und andere bestritten, dass Daghfal ibn Handhala ein Prophetengefährte war und so gilt dieser Hadîth als mursal (ohne Überlieferungskette zum Propheten).
Und Allâh weiß es am besten!