Diese Anteilszahlungen sind eine Art Hilfe zur Güte und demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh
Fatwâ-Nummer: 32675

  • Fatwâ-Datum:6-10-2021
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Frage

Haddsch-Depositen mit solidarischem Gewinn sind Investitionseinlagen, die gemäß den islâmischen Grundsätzen in Entwicklungsprojekte investiert werden, die den beteiligten Gesellschaften dienen. Die Beteiligten stiften die Hälfte der Einkünfte dafür, den Beteiligten oder denjenigen, für die sie verantwortlich sind, den Haddsch zu ermöglichen. Der Rest wird sowohl auf die Beteiligten als Gewinn für deren Einlagen als auch auf die Bank für die Verwaltung des Projekts verteilt. Wie sind diese Transaktionen zu beurteilen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Solange bei diesen Beiträgen die religiösen Bestimmungen bei der Sammlung, Investierung und dem Ausgeben eingehalten werden, gibt es aus scharîatischer Sicht nichts dagegen einzuwenden, vielmehr handelt es sich um eine Art Hilfe zur Güte und demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh, wie sie von Allâh dem Erhabenen in Seinem Offenbarungsbuch angeordnet wird: „… Helft einander zur Güte und Gottesfurcht …“ (Sûra 5:2). Es gibt auch, so Allâh der Erhabene will, nichts dagegen einzuwenden, die Hälfte des Gewinns oder irgendeinen Teil nach Einigung der Beteiligten für den Haddsch oder andere wohltätige Zwecke zu bestimmen und den Rest je nach Kapital und für die Verwaltungskosten aufzuteilen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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