Die religiösen Pflichten, zu denen auch das Gebet gehört, sind meistens nicht frei von Mühen Fatwâ-Nummer: 34358
- Fatwâ-Datum:29-1-2018
- Bewertung:
Ich bin eine Frau, die um 4.30 Uhr ihr Haus verlässt, um zur Arbeit zu gehen. Dies zwingt mich dazu, früh schlafen zu gehen. In diesen Tagen aber ist die Zeit des Nachtgebets nahe an der Zeit des Morgengebets. Daher fällt es mir schwer, bis zum Nachtgebet um 23 Uhr oder 23.30 Uhr zu warten und gleichzeitig um 4 Uhr für das Morgengebet aufzustehen.
Ist es möglich, dass ich das Nachtgebet bis zum Morgengebet verspäte oder mit dem Abendgebet zusammen verrichte, oder geht dies nicht? Möge Allâh es Ihnen mit dem Besten vergelten!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh der Erhabene sagt: „...Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (Sûra 4:103).
Es ist eine zeitlich festgelegte Pflicht, deren Zeiten auf keinen Fall überschritten werden dürfen. Ausnahmen bilden islâmisch akzeptierbare Entschuldigungsgründe wie eine Reise, Angst, Regen, starke Erschöpfung oder starke Krankheit. Allerdings ist es nicht erlaubt, ein Gebet vor oder nach seiner Zeit zu verrichten, weil das Warten auf das Gebet schwer fällt, da dies kein islâmisch akzeptierbarer Entschuldigungsgrund ist. Wisse, dass Allâh der Majestätische den Gebetszeiten eine gewaltige Bedeutung zumisst, wie es der vorhergehende Vers und die folgende Aussage Allahs zeigen: „Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allâh.“ (Sûra 2:238).
Der Gelehrte Ibn Taimiya () sagte in seiner Erklärung zu Al-Umda: „Das Gebet einzuhalten bedeutet, es pünktlich zu verrichten, weil der Offenbarungsanlass dieses Verses die Verspätung, nicht aber die Unterlassung des Gebets am Tag der Grabenschlacht war. So haben die früheren Gelehrten diesen Vers erklärt.“
Daher betet selbst derjenige, der einige Bedingungen und Verpflichtungen des Gebets wie die rituelle Reinheit, das Einnehmen der Gebetsrichtung, die Bedeckung der Blöße, das Stehen oder die Verbeugung nicht erfüllen kann, in dieser Zeit, selbst wenn er es zu einem späteren Zeitpunkt unter Einhaltung aller Bedingungen und Verpflichtungen beten könnte. So ist es auch bei dem Gebet in Angst. Selbst im Kampf betet man mit angedeuteten Bewegungen, obwohl man in der Lage wäre, nach Verstreichen der Gebetszeit ein vollständiges Gebet zu beten. Dies alles ist erlaubt, um die Gebetszeit einzuhalten. Daher musst du darauf achten, das Nachtgebet zu seiner Zeit zu verrichten, selbst wenn das etwas Mühe kostet.
Bekanntlich ist die Verpflichtung zu den religiösen Handlungen mit einem gewissen Maß von Anstrengung verbunden, genau darin besteht ja die religiöse Verantwortung.
Und Allâh weiß es am besten!