Urteil über den Gebrauch von Honig, in den eine tote Maus gefallen ist Fatwâ-Nummer: 38254
- Fatwâ-Datum:20-12-2017
- Bewertung:
Ich bin Imker. Einmal habe ich das Gefäß offen gelassen, da ist eine Maus, die an der Decke gehangen hatte und lange davor gestorben war, hineingefallen. Darf man diesen Honig essen? Es ist zu erwähnen, dass die Maus vor einer sehr langen Zeit gestorben war, bevor sie in den Honig hineingefallen ist.
Ich bitte um Ihre Hilfe in dieser Frage. Möge Allah Sie vor allem Übel bewahren und Sie dafür belohnen!
Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Wenn der Honig dickflüssig ist, wirf die Maus samt dem Honig um sie herum, von dem du denkst, dass er unrein ist, weg. Den Rest kannst du gebrauchen. Wenn der Honig aber flüssig ist, gebrauche ihn nicht, schütte ihn weg! Das ist die Meinung der meisten Gelehrten. Der Scheich des Islâm Imâm Ibn Taimiya () war jedoch der Meinung, dass der Honig in solch einem Fall brauchbar ist, wenn er sich nicht verändert hat. Die Meinung der Mehrheit der Gelehrten sollte jedoch eher befolgt werden. Dies ist umsichtiger.
Und Allâh weiß es am besten!