Ratschläge in der Öffentlichkeit Fatwâ-Nummer: 396361
- Fatwâ-Datum:28-8-2022
- Bewertung:
Wann sollen gute Ratschläge öffentlich erteilt werden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Einen guten Rat (Nasîha) hat Al-Dschurdschânî im Werk „Ta‘rifât“ folgendermaßen definiert: „Es ist der Aufruf zu etwas, worin das Gute liegt, und das Abhalten von etwas, worin Verderben liegt.“
Dies geschieht nicht in der Öffentlichkeit, sondern im Privaten. Wenn dies öffentlich geschieht, so ist es vielmehr ein Tadel und eine Schelte. Al-Ghazâlî schreibt in „Al-Ihyâ“: „Der Unterschied zwischen einem Vorwurf und dem Erteilen eines guten Rates im Verborgenen oder der Öffentlichkeit ist wie der Unterschied zwischen umgänglichem Verhalten (zur Verbesserung religiöser Überzeugungen; AdÜ) und Kompromissbereitschaft (zum Nachteil religiöser Werte; AdÜ).“ Ibn Hazm schreibt in „Al-Achlâq wa As-Sair“: „Wenn du einen guten Ratschlag erteilen willst, so tu das im Verborgenen und nicht vor allen Leuten, eher durch Anspielung und nicht durch eine deutliche Formulierung. Wenn jedoch der Empfänger des Rats die Anspielung nicht versteht, dann muss man es offen ansprechen. Das Erteilen eines guten Rats ist nicht an die Bedingung geknüpft, dass er akzeptiert wird. Wenn du über diese Formen hinausgehst, dann hast du Unrecht begangen und keinen guten Rat erteilt.“
Al-Hâfidh Ibn Radschab Al-Hanbalî (Allâh erbarme sich seiner) hat zum Thema guter Rat ein Werk verfasst unter dem Titel „Der Unterschied zwischen Ratschlag und Tadel“. Darin hat er in einem eigenen Abschnitt die Vorgehensweise bei Nasîha erklärt: „Fudail sagte: ‚Einem Mu‘min (wer den Îmân verinnerlicht) wird ein guter Rat erteilt, und seine Fehler werden bedeckt. Der Schamlose wird bloßgestellt und getadelt.‘ Dies hat Al-Fudail unter den Merkmalen von gutem Rat und Schelte erwähnt. Guter Rat ist mit dem Bedecken (der Fehler) verknüpft und Tadel mit Bloßstellung. Es wurde gesagt: ‚Wer seinem Bruder im Angesicht der Öffentlichkeit etwas befiehlt, der hat ihn getadelt.‘
Die Rechtschaffenen der frühen Muslime (Salaf) mochten es nicht, das Befehlen des Guten und das Untersagen von Schlechtem auf diese Weise vorzunehmen. Sie mochten es lieber im Verborgenen zwischen dem, der befiehlt und dem, an den der Befehl gerichtet ist. Das gehört zu den Kennzeichen eines guten Ratschlags. Wer den Ratschlag erteilt, darf nicht das Ziel haben, die Fehler des anderen publik zu machen. Sein Ziel muss es sein, den Schaden zu unterbinden, in den der andere geraten ist. Wie groß ist also der Unterschied zwischen jemandem, der einen aufrichtigen Rat erteilt und dem, der andere bloßstellen will. Beides wird nur durch den Unvernünftigen verwechselt!“
Und Allâh weiß es am besten!