Es ist der Frau im Zustand der Dschanâba erlaubt, das Haus zu verlassen. Fatwâ-Nummer: 39706
- Fatwâ-Datum:20-12-2017
- Bewertung:
Assalamu alaikum!
Ich bin, Al-Hamdulillâh, mit einem muslimischen Jugendlichen verheiratet. Manchmal muss ich nach dem Geschlechtsverkehr meinen Mann außer Haus begleiten, ohne vorher die rituelle Ganzwaschung vorgenommen zu haben. Ich nehme sie vor, nachdem wir wieder zu Hause sind. Ich bitte Sie, mir zu sagen, ob auf mir ein Fluch liegt, nur weil ich in diesem Zustand aus dem Haus gegangen bin. Ich danke Ihnen!
Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Das Haus im Zustand der großen rituellen Unreinheit zu verlassen, ohne vorher die rituelle Ganzwaschung verrichtet zu haben, ist Männern und Frauen erlaubt. Denn in den Werken von Al-Buchârî und Muslim ist von Abû Huraira überliefert, dass der Gesandte ihn auf einem Weg in Madîna antraf, als er im Zustand der Dschanâba war. Er schlich sich davon und ging weg, um die rituelle Ganzwaschung zu verrichten. Da suchte ihn der Prophet . Als Abû Huraira zu ihm kam, fragte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ihn: "Wo warst du, Abû Huraira?" Er antwortete: "O Gesandter Allâhs, als du mich trafst, war ich im Zustand der Dschanâba. Deshalb wollte ich mich erst zu dir setzen, nachdem ich die rituelle Ganzwaschung verrichtet hatte." Da sagte er : "Subhân Allâh! Der Gläubige wird nicht rituell unrein."
Aber man darf nicht die rituelle Ganzwaschung so lange hinauszögern, bis die Zeit für das Gebet vergangen ist.
Und Allâh weiß es am besten!