Entschuldigtes Fastenbrechen im Ramadân und der Lohn für andere Taten Fatwâ-Nummer: 40120
- Fatwâ-Datum:25-4-2021
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Aufgrund meiner Schwangerschaft konnte ich nicht fasten. Meine Frage lautet: Weil ich die anderen Pflichten ausführe, Qurân lese, und das Tarâwîh-Gebet verrichte, erhalte ich die vervielfachte Belohnung, die unser edler Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) uns versprochen hat oder nicht, da ich ja nicht gefastet habe?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Solange du aufgrund der Schwangerschaft einen Entschuldigungsgrund hast, nicht zu fasten und du dich gleichzeitig der Lesung des Qurâns, dem Tarâwîh-Gebet und anderen guten Taten, zu denen du imstande bist, widmest, hoffen wir, dass Allâh – segensreich und erhaben ist Er – dir den Lohn für das vervielfacht, was du in diesem edlen Monat geleistet hast.
Und Allâh weiß es am besten!