Kein Ghusl, wenn man Schweinefleisch berührt hat Fatwâ-Nummer: 40351
- Fatwâ-Datum:27-12-2017
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Ist Schweinefleisch rituell unrein oder nicht, muss man Ghusl (die rituelle Ganzwaschung) verrichten, wenn man Schweinefleisch berührt hat, wie es bei der Ejakulation im Schlaf der Fall ist?
Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Schweinefleisch ist eine rituell unreine Substanz, weil Allâh, der Erhabene, sagt: "oder Schweinefleisch - denn das ist ein Gräuel". (Sûra 6:145) Wer mit seiner Hand Schweinefleisch berührt hat, muss nur seine Hand waschen, um die rituell unreine Substanz davon abzuwaschen, nicht seinen ganzen Körper.
Und Allâh weiß es am besten!