Schlucken von Erbrochenem beim Fasten Fatwâ-Nummer: 41012
- Fatwâ-Datum:15-5-2017
- Bewertung:
Eines Tages im Ramadân lag ich im Bett. Als ich mich hinsetzte, kam etwas aus meinem Magen hoch. Dabei handelte es sich jedoch nicht um Erbrochenes und es gelangte nicht in meinen Mund. Allerdings gelangte es in meinen Hals. Ich habe es versehentlich hinuntergeschluckt. Ich konnte einfach nicht anders. Habe ich an diesem Tag mein Fasten gebrochen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dein Fasten ist – so Allâh der Hocherhabene will – gültig, sofern das Schlucken des Erwähnten notgedrungen oder versehentlich erfolgte oder du es nicht ausspucken konntest. Dies belegt die Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Falls jemand vergisst und isst oder trinkt, soll er weiterfasten! Allâh hat ihn nämlich gespeist und getränkt!“ (Al-Buchârî und Muslim.) Hierbei handelt es sich um den Wortlaut von Al-Buchârî.
Der Fastende muss sich von allen Dingen fernhalten, die zur Ungültigkeit seines Fastens führen!
Und Allâh weiß es am besten!