Bestimmte Sûren bei jedem Freitagsgebet wiederholen Fatwâ-Nummer: 41458
- Fatwâ-Datum:21-2-2018
- Bewertung:
Wie ist es zu beurteilen, dass manche Verse in jedem Freitagsgebet oder in anderen Gebeten rezitiert werden?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist kein Problem, Sûren oder Verse in jedem Freitagsgebet oder einem anderen Gebet zu wiederholen, solange man dies nicht als Sunna oder als verbindlich ansieht. Es kann eine Sunna sein, wenn man die Sûren rezitiert, die der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) im Freitagsgebet rezitierte. Er rezitierte in diesem Gebet manchmal die Sûren Al-Ghâschiya (Sûra 88) und Al-A'lâ (Sûra 87) und gelegentlich Al-Dschumu'a (Sûra 62) und Al-Munâfiqûn (Sûra 63).
Dasselbe gilt für andere Gebete. Der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) rezitierte As-Sadschda und Al-Insân freitags zum Morgengebet. In den beiden Sahîh-Werken ist von Abû Huraira überliefert, dass er sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) rezitierte freitags zum Morgengebet Alif-Lâm-Mîm. Die Offenbarung ... (Sûra 32) und Ist zu dem Menschen ... (Sûra 76).“
In einer Überlieferung von Muslim steht: „Er rezitierte im Freitagsgebet die Sûren Al-Dschumu'a (Sûra 62) und Al-Munâfiqûn (Sûra 63).“
Muslim überlieferte in einem Hadîth von An-Nu'mân ibn Baschîr , dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) rezitierte in den beiden Festgebeten und im Freitagsgebet Preise den Namen deines höchsten Herrn (Sûra 87) und Ist zu dir die Geschichte der Überdeckenden gekommen? (Sûra 88).“
Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass man nicht das Beste tut, wenn man etwas regelmäßig verrichtet, was der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nicht regelmäßig getan hat.
Und Allâh weiß es am besten!