Wer an Harninkontinenz leidet, darf nicht zwei Pflichtgebete mit einem Wudû (rituelle Gebetswaschung) verrichten
Fatwâ-Nummer: 45193

  • Fatwâ-Datum:18-3-2018
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Frage

Ich leide unter unwillkürlichem Harnfluss. Eine Viertelstunde vor dem Nachmittagsgebet wasche ich mich entsprechend der Regel für Personen mit unwillkürlichem Harnfluss zum Gebet. Manchmal vollziehe ich den Wudû und bete das Mittagsgebet etwa eine Viertelstunde oder sogar zehn bis fünf Minuten vor dem Beginn des Nachmittagsgebets. Wenn ich mit dem Mittagsgebet fertig bin, warte ich noch fünf bis zehn Minuten auf das Nachmittagsgebet und bete es mit demselben Wudû, den ich davor gemacht habe. Wie bereits erwähnt leide ich, wenn ich mich nicht irre, an unwillkürlichem Harnausfluss, es treten ständig Urintropfen aus.
Infolgedessen mache ich einmal Wudû etwa fünf bis zehn Minuten vor dem Nachmittagsgebet und bete mit dieser Gebetswaschung das Mittagsgebet und warte auf den Beginn des Nachmittagsgebets, das ich mit demselben Wudû bete.
Darf ich das tun oder muss ich für jedes Gebet die Gebetswaschung vollziehen, selbst wenn die Zeit dazwischen kurz ist? Sollte mir das nicht erlaubt sein, soll ich dann diese Gebete nachholen, die ich bereits so verrichtet habe? Soll ich also diese Gebete, die ich mit diesem Wudû vor dem nächsten Gebet verrichtet habe, nochmal verrichten, auch wenn das jeweilige Gebet zehn oder fünfzehn davor verrichtet wurde? Oder gilt hier einfach: was vorbei ist, ist vorbei? Und was soll ich denn jetzt tun nach alldem, was ich erwähnt habe?
Wenn es erlaubt wäre, die Gebete kurz hintereinander zu verrichten und beide mit einem Wudû zu beten, wäre das eine große Erleichterung und Barmherzigkeit von Allâh! Bitte helfen Sie mir! Ich möchte ein wissenschaftliches fundiertes Urteil.

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Es ist jedem, der an Harninkontinenz leidet, vorgeschrieben, für jedes Gebet – gemäß der Meinung der Mehrheit der Gelehrten – die Gebetswaschung zu verrichten. Bei den Malikiten beeinträchtigt der Harnfluss die Gebetswaschung nicht, wenn er die meiste Zeit über anhält. Wer an Harninkontinenz leidet, kann das Gebet fortsetzen, solange keine andere Ursache eintritt, die die Gebetswaschung ungültig macht. Wir richten uns hier nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten.

 

Dass du das Mittagsgebet bis kurz vor Beginn des Nachmittagsgebets aufschiebst, ändert nichts an dieser Regel, weil die Grundlage für diese Regel bei der Mehrheit der Gelehrten nicht die Enfernung zwischen den Gebetszeiten ist. Vielmehr ist der Grund für diese Regel, dass die Gebetswaschung für Personen mit Harninkontinenz nicht der von gesunden Personen gleichkommt. Deswegen sind sie der Meinung, dass man mit diesem Wudû nicht zwei Gebete verrichten darf.

 

Du musst also diese Gebete nachholen, die du mit dem Wudû des vorigen Gebets verrichtet hast. Wenn es dir aber sehr schwer fällt kannst du bei den bereits so verrichteten Gebeten der Meinung der Malikiten folgen. Die künftigen Gebete verrichtestet du aber besser nach der Meinung der Mehrheit der Gelehrten.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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