Was bedeutet der Beginn der Gebetszeit genauer?
Fatwâ-Nummer: 54368

  • Fatwâ-Datum:23-8-2021
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Frage

Wie lange dauert der Beginn der Gebetszeit, so dass man immer noch vom Anfang der Zeit sprechen kann? Ist das z. B. eine halbe Stunde?

Antwort

 

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Verrichten des Gebets zu Beginn der Zeit ist eine wichtige Angelegenheit. Dafür gibt es reichliche Belohnung, da es zu den von Allâh dem Erhabenen am meisten geliebten Taten gehört. So wird es im Hadîth bei Al-Buchârî und Muslim erwähnt.

 

In der Scharîa gibt es kein genaues Maß, um vom Beginn der Zeit sprechen zu können; eine halbe Stunde oder Ähnliches kann man nicht sagen. Manche Gelehrte haben das rechtzeitige Verrichten so ausgelegt, dass die Handlung sofort nach dem Eintreten der Zeit und dem Verrichten der vorgesehenen Sunna-Gebete (z. B. beim Mittagsgebet vier Raka) erfolgen solle.

 

Der mâlikitische Gelehrte Schaich Muhammad Illîsch sagt in „Manh Al-Dschalîl“: „Für einen allein Betenden und für eine Gemeinschaft, die nicht weitere Mitbetende erwartet, gilt das frühzeitige Verrichten des Gebets zu Beginn der Zeit, sobald dieser Zeitpunkt klar ermittelt wurde. Das Eintreten der Zeit ist jedoch nicht auf den allerersten Zeitabschnitt beschränkt. So hatten es die Châridschiten (fälschlicherweise) angenommen, indem sie das Verschieben auf einen späteren Zeitpunkt als den unmittelbaren Beginn als harâm betrachteten. Das gilt jedoch nicht beim Mittagsgebet in der starken Hitze. Mit dem zeitlichen Vorziehen ist gemeint, dass man nach dem Eintreten der Zeit zuerst die vorgesehenen freiwilligen Gebete verrichtet (zwei Raka am Morgen mit dem Gottgedenken nach seinen Bedingungen; vier Raka vor dem Mittags- und dem Nachmittagsgebet).“

 

Schaich Zakariyyâ Al-Ansârî schreibt in „Asnâ Al-Matâlib“: „Wenn man sich genau beim Beginn der Gebetszeit und bei dessen Eintritt mit der Vorbereitung auf das Gebet beschäftigt, also Reinigung, Gebetsruf, Bedeckung des Körpers und dann sogleich mit dem Takbîra Al-Ihrâm (Allâhu Akbar) das Gebet beginnt, so hat man den Vorzug der frühen Gebetszeit erlangt.“

 

Dementsprechend gilt, dass das Beeilen beim Gebet zu Beginn der Zeit nicht zeitlich genau festgelegt werden kann. Dieser Zeitraum setzt ein, sobald die Gebetszeit begonnen hat – zuzüglich der Vorbereitung für das Gebet und der Verrichtung von erwünschten freiwilligen Gebeten zuvor.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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