Auswirkungen von Infusionslösungen auf das Fasten Fatwâ-Nummer: 56619
- Fatwâ-Datum:15-5-2017
- Bewertung:
Beeinträchtigen Infusionslösungen nach einer Blinddarmoperation im Ramadân das Fasten, unabhängig davon, ob es sich dabei um Medikamente oder um künstliche Ernährung handelt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Infusionslösungen, die dem Kranken über die Venen zugeführt werden, sind entweder ernährend wie zum Beispiel Glukose oder nicht-ernährend wie im Falle von Medikamenten. Wenn sie ernährend sind, dann lassen sie das Fasten ungültig werden, da sie dem Essen und Trinken prinzipiell gleichkommen. Die Infusionslösungen, die als Medikamente dienen, lassen das Fasten nicht ungültig werden, da es sich dabei weder um Essen oder Trinken handelt noch um etwas, was diesen beiden Dingen prinzipiell gleichkommt.
Wir machen den Fragenden auf Folgendes aufmerksam: Wenn der Kranke nicht imstande ist zu fasten oder wenn das Fasten die Krankheit verschlimmert oder seine Genesung verzögert, dann darf er das Fasten unterlassen bzw. brechen. Allâh der Erhabene sagt:
„..., wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen...“ (Sûra 2:185).
Sobald er – so Allâh will – wieder gesund ist, muss er [das Fasten] nachholen.
Wir bitten Allâh, die Kranken unter den Muslimen genesen zu lassen!
Und Allâh weiß es am besten!