Opfertier für Kinder, für deren Unterhalt man nicht aufkommt
Fatwâ-Nummer: 58977

  • Fatwâ-Datum:10-8-2017
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Frage

Reicht ein Opfertier für alle Familienmitglieder aus, egal wie viele es sind? Wenn meine Mutter ein Schaf opfert und dabei sagt „Dies ist für mich und meinen verstorbenen Ehemann“, gilt es dann auch für ihre restlichen Kinder? Ihre Söhne und Töchter sind verheiratet und jeder hat eine eigene Wohnung. Sie wohnt mit meinem Bruder in dessen Haus.

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wer für den Haushalt aufkommt, kann ein Opfertier für sich selbst und diejenigen Hausbewohner schlachten, die er versorgt. Somit gilt das Schlachtopfer deiner Mutter nicht für ihre genannten Kinder, weil sie sie nicht versorgt und sie nicht bei ihr wohnen. Allerdings ist es erlaubt, dass sie für sich selbst opfert, für ihren verstorbenen Mann ein eigenes Opfertier opfert oder ihn an der Belohnung ihres Opfertieres teilhaben lässt.

Und Allâh weiß es am besten!

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