Zusammensitzen des Verlobten mit seiner Verlobten vor dem Ehevertragsabschluss und Anstecken des Eherings
Fatwâ-Nummer: 6416

  • Fatwâ-Datum:4-3-2019
  • Bewertung:

Frage

Ein Mann hat sich mit einem Mädchen verlobt, die Verlobung bekanntgegeben und dem Mädchen den Ehering angesteckt, aber den Ehevertrag noch nicht abgeschlossen, weil das Mädchen noch jung ist. Darf er mit ihr dann zusammen sitzen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die Verlobte ist ihrem Verlobten immer noch fremd, solange der Ehevertrag noch nicht abgeschlossen wird, und daher darf er sich weder mit ihr zurückziehen noch mit ihr zusammen sitzen, außer in Anwesenheit eines ihrer Mahram-Verwandten [ein zum Heiraten mit ihr verwehrter Mann], und dabei soll sie sich auch anständig bekleiden. Dazu sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Kein (fremder) Mann darf sich mit einer (fremden) Frau in Zweisamkeit zurückziehen, außer im Beisein eines Mahram-Verwandten.

 

Man soll hier darauf hinweisen, dass der Austausch von Eheringen zwischen den Verlobten eine verbotene Gewohnheit ist, da sie eine Nachahmung der Nicht-Muslime enthält und dazu führt, dass der Mann eine ihm nicht erlaubte Frau anfassen muss, und ebenfalls muss die Frau einem ihr unerlaubten Mann die Hand geben und ihn anfassen. Der Muslim soll aber die islâmischen Anstandsregeln einhalten und sein Zuhause vom ersten Tag an auf demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh gründen, nicht aber auf Missachtung der Scharia. 

 

Und Allâh weiß es am besten!

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