Für das Gebet in der Moschee oder im Hof der Moschee gibt es die gleiche Belohnung
Fatwâ-Nummer: 8278

  • Fatwâ-Datum:4-12-2018
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Frage

Wie sagt der Islâm zu einer Gruppe, die das Gemeinschaftsgebet nicht in der Moschee selbst, sondern im Hof der Moschee verrichtet, unter dem Vorwand, dass es drinnen in der Moschee sehr heiß ist? Soll man das Gebet zur Begrüßung der Moschee verrichten, wenn man diesen Hof betritt? Oder soll man drinnen in der Moschee dieses Gebet verrichten und dann hinausgehen, um das Gemeinschaftsgebet zu verrichten?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Der Fragesteller soll wissen, dass jeder Ort auf der Erde sofort zu einer Moschee wird und den religiösen Bestimmungen für die Moscheen unterliegt, wenn man die Absicht fasst, diese Stelle als eine Moschee zu bestimmen. Es ist also nicht von den Bauten abhängig, ob es hier eine Moschee gibt und dort nicht. Denn die Moschee des Propheten war zum Teil gebaut und zum Teil nicht, aber das Ganze war eine Moschee, in der die Belohnung für das Gebet darin vervielfacht wird, und wer dort eintritt, verrichtet das Gebet zur Begrüßung der Moschee.

 

Deswegen sind die Gelehrten der Ansicht, dass der Hof der Moschee zu ihr gehört, falls man ihn als einen Teil davon betrachtet.

 

Davon ausgehend gibt es nichts dagegen einzuwenden, das Gemeinschaftsgebet außerhalb der Moschee zu verrichten, wenn dies an einem Ort erfolgt, der zur Moschee gehört. Man darf das Gebet zur Begrüßung der Moschee überall verrichten, sei es im gebauten Teil der Moschee oder woanders.    

 

Und Allâh weiß es am besten!

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