Gebet im Dschanâba-Zustand: Was ist die Folge?
Fatwâ-Nummer: 8333

  • Fatwâ-Datum:15-6-2021
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Frage

Wie ist jemand zu beurteilen, der trotz seines Dschanâba-Zustands (Ibâda-Untauglichkeit) gebetet hat, weil es ihm unangenehm war, dass andere dies bemerken?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wer wissentlich betet, obwohl er dschunub (im Zustand der Ibâda-Untauglichkeit) ist, der hat eine schwerwiegende Tat begangen. Er muss Reue zeigen, sich um Vergebung bittend Allâh zuwenden und dieses Gebet im Tahâra-Zustand (Reinheit) nachholen. Die Tahâra von kleiner und großer Verunreinigung (Tahâra von den beiden Hadath) gehört zu den Bedingungen der Gültigkeit des Gebets. Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch” (Sûra 5:6). Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh nimmt ein Gebet ohne Reinheit nicht an“ (Muslim).

 

Ein Muslim darf nicht auf Reinheit und Waschung vom Dschanâba-Zustand verzichten, weil es ihm vor anderen peinlich ist. Scham ist kein Entschuldigungsgrund dafür, das Gebet in Dschanâba zu verrichten. Manche Gelehrte haben sogar geäußert, dass jemand der bewusst ohne Wudû betet, Kâfir geworden ist. Auf jeden Fall darfst du so etwas nicht wiederholen. Schäme dich nicht dafür, im Dschanâba-Zustand zu sein, denn dafür kann der Mensch nichts.

 

Möge Allâh dir Erfolg geben in dem, was Er liebt und womit Er zufrieden ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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