Beim Almosen wird der Nicht-Verwandte, der dieses dringender braucht, dem bedürftigen Verwandten vorgezogen
Fatwâ-Nummer: 99240

  • Fatwâ-Datum:5-5-2021
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Frage

Ich möchte eine Waise in Obhut nehmen und habe Waisenkinder unter meinen Verwandten, deren Verhältnisse aber besser sind. Es gibt jedoch andere Leute, die dringend Almosen brauchen. Wer hat also mehr Anspruch darauf?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh! Möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

In der Güte zu den bedüftigen Verwandten liegt viel Gutes, denn die Pietät zu ihnen gilt als Almosen und Pflege der Verwandtschaftskontakte. Dies stellt den Grundsatz dar. Wenn aber der Nicht-Verwandte das Geld dringender braucht als der Verwandte, so ist es angemessener dem Nicht-Verwandten den Vorrang zu geben. Ibn Qudâma sagt in seinem Werk Al-Mughnî: „Es ist erwünscht, dass man [hinsichtlich der Wohltätigkeiten] mit den nächsten Verwandten, sodann den folgenden Verwandten beginnt, es sei denn, es gibt unter ihnen jemanden, der das Geld dringender braucht; dann wird dieser vorgezogen. Wenn ein Nicht-Verwandter das Geld dringender braucht, gibt man es ihm.“ Ahmad sagte: „Wenn die Verwandten Geld brauchen, gibt man ihnen. Wenn andere Geld dringender brauchen, gibt man ihnen.“  

Und Allâh weiß es am besten!

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