Die Forderung der Scheidung von einem Ehemann, der Ehebruch begangen hat Fatwâ-Nummer: 9966
- Fatwâ-Datum:3-1-2017
- Bewertung:
Wie ist es zu beurteilen, die Scheidung von einem Ehemann zu fordern, der den Frauen verfallen ist? Er kann es nicht lassen, mit ihnen in einer Beziehung zu stehen, was die Möglichkeit zum außerehelichen Geschlechtsverkehr eröffnet. Es ist zwar nicht sicher, dass er ihn begangen hat, aber sicher ist, dass es Beziehungen gibt. Anzumerken ist, dass niemand darüber Bescheid weiß, weil er sich äußerlich religiös gibt und seine Ehefrau ihn deckt.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn du dir sicher bist, dass dein Ehemann unislâmische Beziehungen führt, musst du ihn aufrichtig ermahnen und ihn an die diesseitige und jenseitige Bestrafung der Sünder erinnern.
Ebenso solltest du ihm mit Mitteln drohen, die ihn davon abhalten, das Abscheuliche zu begehen, wie der Drohung, deine und seine Familie über seine abscheulichen Taten zu informieren. Wenn er den Rat annimmt und Allâh dem Erhabenen gegenüber aufrichtig bereut, ist das gewünschte Ziel erreicht, gelobpreist sei Allâh!
Wenn er seine Handlungen fortführt und man davon überzeugt ist, dass er das Verwerfliche begeht, steht der Forderung der Scheidung nichts im Wege.
Vielleicht ist dies sogar die einzige Lösung, wenn keine Hoffnung besteht, dass er davon ablässt. Denn es bringt nichts Gutes, mit jemandem zusammen zu sein, der auf seinen verwerflichen Handlungen beharrt.
Und Allâh weiß es am besten!