Eine Frau ist gestorben, Allâh sei ihr gnädig. Sie nahm
den Islam heimlich an, weil ihre Familienangehörigen fanatische Christen waren.
Sie verschwieg allen, dass sie den Islâm angenommen hatte, besonders ihrem
Vater. Als sie mit ihm über den Gedanken zu sprechen kam, dass sie Muslimin
werden wolle, drohte er ihr damit, sich von ihr loszusagen und sie in ein
Waisenheim abzugeben. Deswegen hielt sie ihre islâmische Religion solange
geheim, bis sie in Frankreich an einer Krankheit gestorben war, Allâh erbarme
sich ihrer! Zu jener Zeit war sie bei ihrem Vater und wurde im hiesigen Friedhof
der arabischen Christen beerdigt. Wie ist dieser Fall islâmisch zu beurteilen?
Und vielen Dank!
Der Lobpreis
gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und
Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Falls diese Frau wirklich den Islâm angenommen hatte,
dann hätten die in diesem Land lebenden Muslime zusammen alles Erforderliche
tun sollen, um die Rechte dieser Muslimin, wie die Waschung, die Einhüllung im
Leichentuch, die Verrichtung des Totengebets und die Beerdigung in einem
muslimischen Friedhof zu erfüllen. Falls sie jedoch dazu nicht in der Lage waren,
dann trifft sie hoffentlich keine Sünde. Falls sie kürzlich verstorben ist,
sodass man ihren Leichnam exhumieren, waschen, in ein Leichentuch einhüllen,
das Totengebet für sie verrichten und in einem muslimischen Friedhof beerdigen
kann, bevor der Leichnam zu verwesen beginnt und ohne dass dadurch ein großer
Schaden entsteht, ist dies eine Pflicht, wie der malikitische Gelehrte Muhammad
Alîsch über den Fall sagte, dass ein Muslim in einem nichtmuslimischen Friedhof
beerdigt wurde: „Das wird dadurch wieder gut gemacht, indem man ihn ausgräbt
(exhumiert) und in einem muslimischen Friedhof beerdigt, solange es nicht sicher
oder wahrscheinlich ist, dass der Leichnam bereits zu verwesen begonnen hat.
Wenn man jedoch davon ausgeht, dass die Verwesung bereits begonnen hat, ist es
unbedenklich (, ihn im nichtmuslimischen Friedhof zu lassen).“
Falls dies nicht möglich ist, kann man das Totengebet an
ihrem Grab verrichten und die Pflicht der Waschung und der Einhüllung im
Leichentuch entfällt, weil dies nicht durchführbar ist. Im Werk Kaschâf Al-Qinâ
steht: „Ähnlich verhält es sich auch beim Ertrunkenen oder Gefangenen: es wird
das Totengebet für sie bis zu einem Monat nach dem Tod verrichtet. Die
Bedingung der Anwesenheit (des Leichnams beim Totengebet) entfällt, weil dies
nicht durchführbar ist, und die Bedingung der Waschung fällt ebenfalls, weil
sie nicht durchführbar ist, wie wenn der Lebendige sich weder waschen noch sich
durch Tayammum reinigen kann.“
Falls ihr Grab nicht bekannt
ist, dann verrichtet man das Totengebet in Richtung des Friedhofs und
beabsichtigt dabei, das Totengebet für sie zu verrichten. Das Ständige Komitee für
Fatwâs in Saudi Arabien erhielt folgende Frage: „Eines meiner Kinder ist im
Alter von sechs Monaten gestorben. Ich nahm es zum Friedhof und beerdigte es
und verrichtete aus Versehen das Totengebet nicht. Jetzt weiß ich nicht genau,
in welcher Richtung das Grab liegt, wo ich das Kind beerdigt hatte. Gibt es
irgendeine gute Tat wie Almosen oder so, die das Totengebet ersetzt?“ Das
Ständige Komitee gab Folgendes zur Antwort: „Es gibt keine gute Tat, weder
Almosen noch irgendeine andere gute Tat, die das Totengebet ersetzt, sei es für
ein Kind oder für einen Erwachsenen. Du sollst zum Friedhof gehen, wo du das
Kind beerdigt hast, und das Totengebet für das Kind verrichten, wobei du den
Friedhof zwischen dir und der Gebetsrichtung liegen lässt, dich zum Gebet
wäschst und die weiteren Bedingungen des Gebets erfüllst. Das würde dir dann
reichen, da du nicht genau weißt, in welchem Grab das Kind beerdigt wurde. Allâh
der Erhabene sagt: »Allâh
erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag« (Sûra 2:286), und Er sagt: »Daher fürchtet Allâh, soweit ihr könnt« (Sûra 64:16), und der Prophet (möge Allah ihn in
Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Was ich euch
aufgetragen habe, das tut so gut ihr vermögt, und was ich euch verboten habe,
davon haltet euch fern.« Und möge Allâh Ihnen Erfolg gewähren!“
Und Allâh weiß es am besten!
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