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Es ist eine große Gefahr, wenn der Kranke das Pflichtgebet unter dem Vorwand unterlässt, er sei vom Verrichten des Gebets im Sitzen nicht überzeugt

Frage

Wie ist Folgendes zu beurteilen: Eine Frau, die sich in der Mitte der Schwangerschaft befindet und während des rituellen Gebets unter Rückenschmerzen leidet und dann vollständig aufhört zu beten, weil sie nicht von der Verrichtung des Gebets im Sitzen überzeugt ist? Möge Allâh es Ihnen mit dem Besten vergelten!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das Stehen ist eine Säule des Pflichtgebets. Das Pflichtgebet ist nur im Stehen gültig, wenn man dazu in der Lage ist, weil Allâh der Erhabene sagt: „... und steht demütig ergeben vor Allâh.“ (Sûra 2:238).

Wenn der Betende auf Grund einer Krankheit, Verletzung etc. nicht in der Lage ist, das Pflichtgebet stehend zu beten, darf er auf die Weise im Sitzen beten, die seiner Situation gerecht wird. Der Muslim darf das Gebet in keiner Situation unterlassen, solange er sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet. Al-Buchârî überlieferte in seinem Sahîh-Werk von Imrân ibn Husain  möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass dieser sagte: „Ich hatte Hämorrhoiden. Da fragte ich den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über das rituelle Gebet, worauf dieser antwortete: »Bete stehend! Und wenn du nicht kannst, dann sitzend! Und wenn du nicht kannst, dann auf der Seite!«“

Dies ist die islâmische Rechtsnorm.

Dass die erwähnte Frau nicht von der Verpflichtung zum Gebet im Sitzen überzeugt ist, obwohl sie die Legitimität dessen kennt, ist eine große Gefahr für ihre Glaubensgrundlagen. Allâh der Erhabene sagt: „Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allâh und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allâh und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum.“ (Sûra 33:36).

Man muss wissen, dass derjenige, der absichtlich das Pflichtgebet unterlässt, – einer Reihe Gelehrter nach – Kâfir geworden ist, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Der Vertrag, der zwischen uns und ihnen ist, ist das Gebet. Wer es unterlässt, ist Kâfir geworden.“ (Überliefert von At-Tirmidhî, Ibn Mâdscha und Anderen).

Diese Frau ist nun dazu verpflichtet, Allâh dem Erhabenen gegenüber für das, was sie getan hat, zu bereuen. Dazu muss sie wieder das Gebet verrichten, bereuen, zuvor diese bedeutsame Elementarpflicht vernachlässigt zu haben, und sich fest vornehmen, das Gebet in Zukunft nie wieder zu unterlassen.

Ebenso muss sie die Gebete nachholen, die sie in dieser Zeit unterlassen hat. Dies kann sie je nach Vermögen zu beliebiger Tages- oder Nachtzeit tun.

Und Allâh weiß es am besten!

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