Wie ist es zu beurteilen, dass jemand sowohl gute Taten verrichtet als auch Sünden begeht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Sunniten vertreten die Ansicht, dass Muslime durch keine begangene Sünde vom Islâm abfallen, außer wenn es sich dabei ausdrücklich um die Verleugnung Allâhs des Erhabenen handelt. Daher gilt der Muslim, der gute und schlechte Taten verrichtet, als glaubender Muslim durch seine guten Taten und als Frevler durch seine schlechten Taten. Er wird von Allâh für seine guten Taten belohnt und für seine schlechten bestraft, da Allâh der Erhabene sagt: "Wer nun im Gewicht eines Stäubchens Gutes tut, wird es sehen. Und wer im Gewicht eines Stäubchens Böses tut, wird es sehen." (Sûra 99:7-8).
Das gilt für den Fall, dass er seine schlechten Taten nicht bereut, aber wenn Allâh ihm zur Reue verhilft, dann nimmt Allâh der Erhabene dessen Reue an und vergibt ihm dessen Sünden. Die Sünden, die nicht an die großen Sünden heranreichen, tilgt Allâh der Hocherhabene durch das Meiden großer Sünden und die Befolgung Seiner Anweisungen, da Allâh der Erhabene sagt: "Wenn ihr die schwerwiegenden (Dinge) meidet, die euch verboten sind, tilgen Wir euch eure bösen Taten und gewähren euch auf eine ehrenvolle Weise Eingang (in den Paradiesgarten)." (Sûra 4:31).
Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken