Wenn der Ehemann gerade eine finanzielle Krise hat, ist dann eine arbeitstätige Ehefrau verpflichtet, mit ihm gemeinsam für die Haushaltskosten aufzukommen? Wie ist es zu beurteilen, wenn sie kein Geld für den Haushalt ausgibt und ihren Gatten in solch einer Situation nicht unterstützt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Aufkommen für die Unterhaltskosten der Kinder und der Ehefrau obliegt dem Ehemann, wenn er dazu imstande ist, und die Ehefrau ist nicht verpflichtet, Geld zu zahlen, selbst wenn sie wohlhabend ist. Allâh der Erhabene sagt:
„[...] Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen...“ (Sûra 2:233).
Und derjenige, „dem das Kind geboren wurde“, ist der Vater. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu Hind, der Ehefrau von Abû Sufyân: „Nimm in geziemender Weise, was dir und deinem Kind genügt!...“
So wurde die Zahlung des Unterhaltes dem Vater aufgetragen und ihr (der Mutter) nicht. Diesbezüglich gibt es, wie der Großgelehrte Ibn Qudâma es sagte, unter den Gelehrten keinen Meinungsunterschied.
Wenn der Ehemann jedoch arm ist und nichts besitzt, was er für seine Gattin und seine Kinder ausgeben könnte, zahlt die Mutter den Unterhalt für die Kinder, wenn sie dazu imstande ist, und fordert die Unterhaltskosten vom Ehemann zurück, sobald er finanziell in einer besseren Lage ist. In Fath Al- Qadîr heißt es: „Und falls das Kind eine wohlhabende Mutter hat, so obliegt ihr die Zahlung seines Unterhaltes, wobei sie es allerdings von ihm – das heißt vom bedürftigen Ehemann – zurückfordert. Und wenn sie es nicht von ihm zurückfordert und damit einverstanden ist, so ist dies etwas von den Dingen, für die sie belohnt wird, und es gehört zur schönen Wesensart und den lobenswürdigen Charaktereigenschaften.“
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