Wie war das Fasten der früheren Propheten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Über das Fasten der Propheten ist uns nichts überliefert außer dem Fasten von Dâwûd oder dem, was der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) praktiziert hat.
Unter Berufung auf Amr ibn Al-Âs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird im „Sahîh Muslim“ und anderen Werken überliefert: „Was unser Fasten vom Fasten der Schriftbesitzer unterscheidet, ist das Einnehmen der Morgenmahlzeit.“
An-Nawawî schreibt dazu: „Damit ist gemeint, dass unser Fasten sich von ihrem durch Einnehmen der Sahûr-Mahlzeit (vor Fastenbeginn) unterscheidet. Sie haben diesen Sahûr nicht, aber bei uns gilt dies als erwünscht“ (An-Nawawî zu Muslim: Bd. 7, S. 207).
Bei allem übrigen finden wir keinen Unterschied zwischen unserem Fasten und dem Fasten der (prophetischen Gemeinschaften) vor uns. Allâh der Allmächtige sagt: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget“ (Sûra 2:183).
As-Scha‘bî, Qatâda und andere meinten: „Der hier genannte Vergleich bezieht sich auf Zeit und Länge des Fastens. Allâh der Erhabene hat dem Volk von Mûsâ und Îsâ (Jesus) das Fasten im Ramadân vorgeschrieben, doch sie haben es abgeändert.“ Diese Aussage, also, dass das Fasten, das denjenigen vor uns vorgeschrieben wurde, wie unser Fasten ist, wird durch den obigen Hadîth bestätigt.
Und Allâh weiß es am besten!
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