Ich habe etwas um Allâhs willen an einem bestimmten Ort gelobt, aber dann kam ich nicht dorthin. Darf ich das Gelübde woanders erfüllen? Und wenn ich später dorthin gelangen kann, soll ich mein Gelübde dann noch einmal erfüllen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn du eine fromme Handlung gelobt hast, dass du z. B. etwas für die Einwohner eines bestimmten Dorfs spendest oder das Fleisch eines Schlachttieres unter ihnen verteilst, dann ist das Gelübde verbindlich und muss erfüllt werden.
Aber wenn du gelobt hast, ein Schaf in einem bestimmten Dorf zu schlachten, ohne das Verteilen des Fleisches zu erwähnen, dann brauchst du dieses Gelübde nicht zu erfüllen, da das Schlachten erlaubt ist und an sich keine gute Tat ist. Man sagt auch, dass man dieses Gelübde wegen des Hadîthes von Thâbit ibn Ad-Dahhâk erfüllen soll: „Ein Mann gelobte zur Zeit des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Kamele in Buana zu schlachten…“ Imâm An-Nawawî sagte in seinem Werk Al-Madschmû: „Wenn man gelobt, etwas wie Kleidung, Geld, Sklaven, Haus, Bäume oder Ähnliches zu spenden, dann soll man es einhalten; man darf es weder brechen noch durch etwas anderes ersetzen. Wenn man gelobt hat, etwas an einem bestimmten Ort zu spenden, und der Transport etwas kostet, dann soll man die Transportkosten vom eigenen Geld zahlen und nicht vom gelobten Gegenstand abziehen. Und wenn der gelobte Gegenstand nicht transportfähig ist wie Häuser, Bäume, Mühlsteine oder Ähnliches, dann muss man es verkaufen und den Erlös dorthin bringen, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer gelobt, Allâh gegenüber gehorsam zu sein, der soll Ihm gegenüber gehorsam sein!“
Daher musst du das Gelübde, falls es sich um eine gute Tat handelt, an dem Ort erfüllen, für den du es gelobt hast. Wenn du das nicht kannst, dann bleibst du solange dazu verpflichtet, bis du es kannst.
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