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Wurde das Gebet vor der Offenbarung der Fātiha (1. Sūra) zur Pflicht?

Frage

As-Salāmu alaikum! Was rezitierten die Muslime im Gebet an Stelle der Sūra Al-Fātiha, bevor diese herabgesandt wurde? Danke!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Die Gelehrten sind sich uneinig darüber, ob die Fātiha in Makka oder in Madīna offenbart wurde. Es existiert ebenfalls die Meinung, dass sie jeweils zur Hälfte in Makka und Madīna offenbart wurde. Allerdings ist es wahrscheinlicher, dass sie in Makka herabgesandt wurde, weil Allāh der Erhabene sagt: „Und Wir haben dir doch sieben von den sich wiederholenden Versen gegeben, und (auch) den großartigen Qurān.“ (Sūra 15:87).

Die Sūra Al-Hidschr (15) ist nach übereinstimmender Meinung makkanisch. Imām Al-Qurtubī beschreibt dies mit folgenden Worten: „Alle stimmen darin überein, dass das rituelle Gebet in Makka Pflicht wurde. Es ist nicht überliefert, dass es jemals im Islām ein Gebet ohne die Fātiha gab. Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): »Kein Gebet ohne die Fātiha des Buches.«

Dies ist eine Überlieferung über die Beurteilung (des Gebets ohne Fātiha) und nicht über den Beginn des Gebets. Dadurch wird deutlich, dass es richtig ist, dass das Gebet erst nach der Offenbarung der Fātiha zur Pflicht gemacht wurde.“

Und Allāh weiß es am besten!

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