Wie soll man in der Nähe des Nordpols, wie Norwegen oder Schweden, fasten, wenn dort der Tag bis zu 20 Stunden dauert?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh hat den Mu‘minûn (tief überzeugten Muslimen) die Pflicht zum Fasten folgendermaßen aufgetragen: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget“ (Sûra 2:183).
Er hat den Beginn und das Ende des Fastens mit Seinem Wort klargemacht: „(...) und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!“ (Sûra 2:187).
Dieses Urteil bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Land oder bestimmte Menschen. Er hat es als allgemeines Gebot erlassen, das alle Länder umfasst. Ebenso hat Allâh, gepriesen sei Er, dem Kranken und dem Reisenden das Fastenbrechen im Ramadân erlaubt, um sie vor Schwierigkeiten zu bewahren: „Der Monat Ramadân (ist es), in dem der Qurân als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allâh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl vollendet und Allâh als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget“ (Sûra 2:185).
Wer den Ramadân als mukallaf (vollreif, geistig gesund) erreicht, der ist zum Fasten verpflichtet, egal ob der Tag lang oder kurz ist. Wenn er einen Tag nicht vollständig fasten kann, weil er Krankheit oder gar Tod befürchtet, so darf er das Fasten brechen mit etwas, das ihn am Leben erhält und Schaden von ihm abwendet. Sodann hält er sich am Rest des Tages trotzdem von Fastenbrechendem fern. Er muss alle Tage, an denen er das Fasten gebrochen hat, zu anderen Zeiten nachholen, an denen ihm dies möglich ist. Daher gilt, dass für euch das Fasten verpflichtend ist, auch wenn der Tag zwanzig Stunden dauert. Dies gilt, solange es eine fest erkennbare Tages- und Nachtzeit gibt. Ihr seid zum Fasten verpflichtet, auch wenn der Tag drei Stunden dauern sollte, so wie dies an manchen Orten im Winter der Fall ist. Möge Allâh euch das ermöglichen, was Er liebt und woran Er Wohlgefallen hat!
Und Allâh weiß es am besten!
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