Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Artikel
  3. Vorzüge des Haddsch und der Umra

Rechtschaffene Frauen und Haddsch Teil 3

Rechtschaffene Frauen und Haddsch Teil 3

Rechtschaffene Frauen und Haddsch:

- Eine rechtschaffene Frau soll während des Haddsch spenden, geben und schenken:

Dies basiert auf dem Hadîth von Aischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein). Sie fragte: „Gesandter Allâhs, die Menschen kehren mit zwei Riten (Haddsch und Umra) zurück, und ich nur mit einem.“ Der Prophet entgegnete: „Warte, bis du rein bist, dann geh nach At-Tan‘îm (Grenze für die Weihe) und vollziehe den Ihrâm. Dann komm zu uns (nach Verrichtung der Umra-Riten) an den und den Ort. Aber der Lohn entspricht deinen Ausgaben oder deiner Mühe.“ In einer anderen Version heißt es: „Dein Lohn für deine Umra entspricht deinen Ausgaben.“

An-Nawawî sagte: „Dies verdeutlicht, dass der Lohn und die Belohnung für eine Anbetungshandlung in der Religion mit dem Aufwand an Mühe und den getätigten Ausgaben steigen. Dabei sind ausschließlich solche Mühen und Ausgaben gemeint, die der Islâm nicht untersagt.“

- Eine rechtschaffene Frau soll während des Haddsch die Erleichterungen (Ruchsa) in Anspruch nehmen:

Wer den Haddsch und die damit verbundenen Anstrengungen, insbesondere für Frauen, betrachtet – für sie ist die Pilgerfahrt ein „Dschihâd“ –, dem wird bewusst, dass die islâmische Rechtsprechung Frauen zahlreiche Erleichterungen gewährt, um Schaden und Gedränge zu vermeiden. Belege hierfür finden sich in zahlreichen Überlieferungen:

Sâlim ibn Abdullâh ibn Umar berichtet: „Abdullâh ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) pflegte seine schwachen Angehörigen vorausgehen zu lassen. Sie standen in der Nacht in Al-Masch‘ar Al-Harâm (Muzdalifa), gedachten Allâhs, solange es ihnen gefiel, und kehrten dann (nach Minâ) zurück, bevor der Imâm (von Muzdalifa nach Minâ) aufbrach. Einige von ihnen erreichten Minâ zum Morgengebet, andere kamen später. Als sie ankamen, bewarfen sie die Steinsäule. Ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) pflegte zu sagen: ‚Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erlaubte dies diesen Menschen.‘“

Im Hadîth von Abdullâh, dem Diener Asmâs, heißt es: „Sie stieg in der Nacht von Muzdalifa ab. Sie stand auf und betete eine Weile lang. Dann fragte sie: ‚O mein Sohn, ist der Mond untergegangen?‘ Ich antwortete: ‚Nein.‘ Sie betete eine Weile lang und fragte dann: ‚Ist der Mond untergegangen?‘ Ich antwortete: ‚Ja.‘ Da sagte sie: ‚Dann lass uns aufbrechen!‘ Wir brachen auf und gingen (nach Minâ), bis sie die Kieselsteine warf. Dann kehrte sie zurück und betete das Morgengebet in ihrem Zelt. Ich sagte zu ihr: ‚Ach du meine Güte, ich glaube, wir sind zu früh in der Nacht nach Minâ gekommen.‘ Sie sagte: ‚O mein Sohn, der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) erlaubte den Frauen, dies zu tun.‘“

- Eine rechtschaffene Frau soll den Schwarzen Stein nicht berühren, wenn sie befürchtet, von Männern bedrängt zu werden:

Dies stützt sich auf den bereits erwähnten Hadîth von Âischa. Darin heißt es: „Eine Frau sagte: ‚Komm, lass uns den Schwarzen Stein berühren, o Mutter der Gläubigen.‘ Sie sagte: ‚Lass das!‘ Sie weigerte sich.“

Von Atâ ibn Abû Rabâh wird überliefert, dass er sagte: „Eine Frau, deren Namen er nannte, vollzog den Tawâf mit Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein). Als sie zum Schwarzen Stein kamen, sagte die Frau: ‚O Mutter der Gläubigen, willst du ihn nicht berühren?‘ Âischa sagte: ‚Was hat das Berühren des Schwarzen Steins mit Frauen zu tun? Geh weiter!‘“

Ibn Abdulbarr sagte: „Das Berühren des Schwarzen Steins ist für Männer, nicht für Frauen. Dies wird von Âischa, Atâ und anderen überliefert und ist die Meinung einer Gruppe von Rechtsgelehrten. Falls eine Frau den Schwarzen Stein und die jemenitische Ecke frei vorfindet, so darf sie ihn berühren, wenn sie möchte. Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) pflegte zu den Frauen zu sagen: ‚Wenn ihr eine Lücke findet, so berührt ihn. Ansonsten sprecht den Takbîr (Allâhu Akbar) und geht weiter.‘“ Ibn Qudâma sagte: „Es ist für sie nicht Sunna, sich mit den Männern um den Schwarzen Stein zu drängen. Vielmehr soll sie, wie diejenigen, die ihn nicht erreichen können, mit ihrer Hand darauf zeigen.“

Bedauerlicherweise vergessen einige rechtschaffene Frauen diese Sunna und drängen sich mit den Männern, um eine größere Belohnung zu erlangen. In einer Überlieferung von Aischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) heißt es, dass eine ihrer Dienerinnen sagte: „O Mutter der Gläubigen, ich habe das Haus (Ka’ba) sieben Mal umlaufen und den Schwarzen Stein zwei- oder dreimal berührt.“ Aischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) sagte zu ihr: „Möge Allâh dir dafür keinen Lohn geben! Möge Allâh dir dafür keinen Lohn geben! Du hast dich mit den Männern gedrängt? Hättest du nicht einfach den Takbîr sprechen und weitergehen können?!“

- Eine rechtschaffene Frau soll die Vorschriften des Haddsch lernen und andere lehren:

Im Hadîth von Umm Al-Fadl bint Al-Hârith wird berichtet, dass die Menschen am Tag von Arafa uneins darüber waren, ob der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) fastete. Einige sagten: „Er fastet.“ Andere sagten: „Er fastet nicht.“ Sie schickte ihm einen Becher Milch, während er auf seinem Kamel saß, und er trank sie.

Betrachte, wie diese edle Frau den Streit um diese Angelegenheit mit Sanftmut und Weisheit beendete! Sie war nicht nur lernbegierig, sondern teilte ihr Wissen auch mit anderen.

- Eine fromme Frau soll mit ihren Kindern den Haddsch vollziehen, solange sie keine Gefahr für die Kinder befürchtet:

Dies basiert auf dem bereits erwähnten Hadîth von Ibn Abbâs, in dem es heißt, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in Rauhâ einige berittene Leute traf. Auf seine Frage, wer sie seien, wurde ihm geantwortet: „Muslime.” Als sie ihrerseits fragten, wer er sei, antwortete er: „Allâhs Gesandter.” Da hob eine Frau einen Jungen zu ihm empor und fragte: „Wird diesem Kind die Pilgerfahrt angerechnet?” Er antwortete: „Ja, und auch du wirst dafür belohnt werden.”

Abû Muhammad ibn Hazm sagte: „Es ist empfehlenswert, den Haddsch mit einem Kind zu vollziehen, egal ob es sehr jung oder schon älter ist. Dies wird als Haddsch für ihn zählen und das Kind wird belohnt werden, aber es ist ein freiwilliger Haddsch (und wird nicht als Erfüllung der Pflicht angesehen, AdÜ). Derjenige, der ihn zum Haddsch mitnimmt, wird ebenfalls belohnt werden. Das Kind sollte sich an die Verbote des Ihrâms halten, doch für Verstöße muss es keine Strafe befürchten. Das Kind darf beim Tawâf getragen werden und man soll das Bewerfen der Steinsäulen stellvertretend für die Kinder ausführen, wenn es dazu nicht selbst in der Lage ist. Der Tawâf desjenigen, der das Kind trägt, ist ausreichend für beide. Ebenso sollten Kinder, sobald sie dazu in der Lage sind, in die religiösen Pflichten des Gebets und Fastens eingeführt werden. Sie sollten von allem, was verboten ist, ferngehalten werden. Allâh der Erhabene wird Kindern gnädig sein und sie belohnen, ohne ihnen vor Erreichen der Pubertät Sünden anzurechnen.“

Hinweise:

1. Die Frau ist dem Mann in allen Vorschriften des Haddsch gleichgestellt. Ausnahmen gelten nur dort, wo es dafür eindeutige Belege gibt.

2. Es ist bedauerlich, dass einige Frauen während dieser heiligen Zeit ihre Kleidung zur Schau stellen, indem sie enge Kleidung tragen und sich übermäßig schmücken. Solches Verhalten ist unvereinbar mit den Werten des Islâm. Muslimische Frauen sollten sich vor solchen Handlungen hüten und ihre Schwestern davor warnen.

3. Ebenso ist es bedenklich, dass einige Frauen während des Haddsch zu Klatsch und Tratsch neigen. Dies ist ein großer Fehler, auf den eine Muslima achten sollte. Anstatt wertvolle Zeit zu verschwenden, sollten sie sich lieber mit dem Lesen des Qurâns, dem Sprechen von Bittgebeten, dem Gedenken Allâhs, dem Erwerb religiösen Wissens beschäftigen und nützliche Vorträge anhören.

Verwandte Artikel

Vorzüge des Haddsch und der Umra