Was sagt der Islâm dazu, dass man eine Frau heiratet, die bereits schwanger ist?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Die Gelehrten haben sich darauf geeinigt, dass es nicht erlaubt ist, eine schwangere Frau zu heiraten, wenn deren vorherige Heirat einer rechtsgültigen, anerkannten islamischen Heirat entspricht. Wenn aber die vorherige Heirat zweifelhaft oder sogar unislamisch war, so gibt es hier Meinungsunterschiede zwischen den Gelehrten. Eine Gruppe sagt, dass es erlaubt ist, diese Frau zu heiraten.
Wenn nun aber die Frau durch Unzucht schwanger wurde, so gibt es die Meinung, dass es nicht erlaubt ist, sie zu heiraten, bevor sie entbunden hat, egal ob es sich um den Mann, mit dem sie Unzucht trieb, handelt oder um eine andere Person. Eine andere Gruppe meint, dass es trotzdem erlaubt sei. Jedoch haben sich diejenigen, die es als erlaubt ansehen, darauf geeinigt, dass es ihm, wenn er sie heiratet, (aber nicht derjenige, der mit ihr Unzucht beging) nicht erlaubt ist, mit ihr zu schlafen, bis sie das Kind gebärt. Wenn jener, der sie heiratet, derjenige ist, mit dem sie Unzucht beging, so ist es ihm erlaubt, dass er mit ihr schläft, bevor sie das Kind gebärt.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...