Wenn ein erwachsener Mann mit einer erwachsenen Frau außerehelichen Geschlechtsverkehr hat, welche ihrer Verwandten darf er dann nicht mehr heiraten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer mit einer erwachsenen Frau außerehelichen Geschlechtsverkehr hat, dem sind ihre Mutter und ihre Tochter zur Heirat verboten. Und ihr sind sein Vater und sein Sohn zur Heirat verboten, wie auch nach dem erlaubten Geschlechtsverkehr.
Ebenso darf er die Schwester der unzüchtigen Frau nicht heiraten, bis die unzüchtige Frau ihre Regel bekommt oder sie ihr Kind gebärt, wenn sie schwanger ist. Dasselbe gilt, wenn er ihre Tante mütterlicher- oder väterlicherseits heiraten möchte.
Zu dem Fall, dass er mit der Schwester seiner Frau außerehelichen Geschlechtsverkehr gehabt hat, sagte Ahmad: „Er wartet mit dem Geschlechtsverkehr mit seiner Frau, bis sie (die Schwester) drei Perioden hatte.“
Der verbotene Geschlechtsverkehr macht das Erlaubte dem Vorangegangenen entsprechend verboten. Dies ist von Imrân ibn Husain, Al-Hasan, Atâ, Tâwûs, Mudschâhid, As-Scha'bî, An-Nacha'î und At-Thaurî überliefert. Außerdem entspricht es der Rechtsschule der Hanafiten und Hanbaliten.
Und Allâh weiß es am besten!
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