Eine Person leidet an einer psychischen Krankheit. Sie wird von einem wichtigen Termin überrascht, auf Grund dessen sie das Medikament während des Fastens nehmen muss, um sich ausdrücken zu können. Wie urteilt der Islâm darüber, wenn sie nur das Medikament nimmt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Diese Person darf ihr Fasten nicht brechen, weil ihr das Fasten nicht schwer fällt und sie in der Lage ist, das notwendige Medikament nachts einzunehmen. Das Wahrnehmen eines Termins, sei er wichtig oder nicht, ist kein Grund dafür, das Fastenbrechen zu erlauben.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...