Ist es erlaubt, das Pflichtgebet abzubrechen, weil beispielsweise jemand an der Tür klingelt oder das Telefon klingelt? Wie bricht man das Gebet ab?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Betende darf ein für ihn verpflichtendes Gebet nur im Notfall abbrechen, um eine Leben vor Unheil zu bewahren oder Vermögen zu schützen, dessen Verlust er fürchtet etc.
Ein Gespräch entgegenzunehmen oder die Tür zu öffnen, ist keine Notlage. Der Betende darf aber Schritte gehen, um die Tür zu öffnen. Bedingung ist dabei, dass er sich mit seinem Körper nicht von der Gebetsrichtung abwendet.
Der Abbruch des Gebets, soweit dies überhaupt erlaubt ist, geschieht durch den Friedensgruß oder schlicht durch den Abbruch.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...