Versprechen, der Frau die Einrichtung zu überschreiben, muss eingehalten werden
Fatwâ-Nummer: 11473

  • Fatwâ-Datum:17-3-2019
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Frage

In Ägypten ist es Brauch, dass der Bräutigam oder der Ehemann eine Liste mit der Wohnungseinrichtung anfertigt, die bestätigt, dass die Einrichtungsgegenstände der Wohnung Eigentum der Frau sind. Mein Ehemann hat mir vor der Heirat versprochen, dies zu tun, und hat es sogar nach der Hochzeit bis jetzt immer noch nicht getan. Was sagt die Religion dazu?
As-Salâmu alaikum wa Rahmatu-llâhi wa Barakâtuh!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn dein Mann dir versprochen hat, diese Liste zu schreiben, muss er das einhalten, was er versprochen hat. Dies gilt vor allem dann, wenn der Brauch bei euch so geläufig ist, dass er zu einer Bedingung wird. Die Gelehrten sagen, dass die durch einen Usus entstandene Bedingung wie eine gesprochene Bedingung ist. Und Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!“ (Sûra 5:1).

 

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Muslime halten sich an ihre Bedingungen, es sei denn, es ist eine Bedingung, die etwas Verbotenes erlaubt oder etwas Erlaubtes verbietet.“ (Überliefert von At-Tirmidhî und anderen).

 

In den beiden Sahîh-Werken ist von Uqba ibn Âmir überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: Die Bedingungen, die es am ehesten zu erfüllen gilt, sind die, mit denen ihr die Geschlechtsteile erlaubt gemacht habt.“


Du solltest das Problem mit deinem Ehemann sanft, weise und mit Nachsicht lösen. Zeige ihm diese Fatwâ! Vielleicht weitet Allâh der Majestätische sein Herz für die Wahrheit.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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