Rechtsnorm für Fassen der Absicht des Fastens im Gebet Fatwâ-Nummer: 27079
- Fatwâ-Datum:17-7-2013
- Bewertung:
Ein Mann im Ramadân, der noch das Nachtgebet verrichten muss, beginnt mit dem Gebet und erinnert sich, dass er noch nicht die Absicht des Fastens gefasst hat. Die Zeit ist knapp: Wenn er das Gebet abbrechen würde, um die Absicht des Fastens zu fassen, würde die Gebetszeit durch den Beginn der Morgendämmerung enden. Und wenn er das Gebet vollenden würde, würde die Zeit enden, in der er das Fasten beabsichtigen könnte. Soll er eines von beiden unterlassen oder während des Gebets mit seinem Herzen die Absicht fassen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es gehört nicht zur Religion, die Absicht der Anbetungshandlungen durch das Aussprechen von Worten zu fassen. Es ist sogar eine unerlaubte Neuerung. Die Absicht wird nur im Herzen gefasst. Wer sich in seinem Herzen vergegenwärtigt, dass er den kommenden Tag des Ramadân fasten wird, hat die Absicht des Fastens gefasst, selbst wenn er diese Absicht während des Gebets fasst. Allerdings sollte sich der Muslim während des Gebets mit nichts Anderem beschäftigen.
Und Allâh weiß es am besten!