Gemeinschaftsgebet für Feuerwehrleute und Rettungskräfte Fatwâ-Nummer: 36995
- Fatwâ-Datum:11-2-2018
- Bewertung:
Wie verrichtet jemand, der bei der Feuerwehr oder im Rettungswesen arbeitet, sein Gebet während der Arbeitszeit?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Männer sind gemäß der korrekteren Meinung der Gelehrten zum Gemeinschaftsgebet verpflichtet, wenn sie den Gebetsruf hören. Wer bei der Feuerwehr oder beim Notdienst beschäftigt ist und gerade arbeitet, wenn der Gebetsruf ertönt, kann das Gemeinschaftsgebet bedenkenlos an seinem Arbeitsplatz verrichten. Schließlich besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sie zum Einsatz gerufen werden, während sie zur Moschee gehen. Wenn etwas während ihres Gebets geschehen sollte und sie durch die Vollendung des Gebets den Rettungseinsatz vernachlässigen würden, dürfen sie das Gebet abbrechen.
Und Allâh weiß es am besten!