Jemandem, der tagsüber im Ramadân offenkundig zeigt, dass er nicht fastet, sollte aufrichtiger Rat erteilt werden, selbst wenn er entschuldigt ist
Fatwâ-Nummer: 55391

  • Fatwâ-Datum:15-5-2017
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Frage

Ich arbeite in einem Büro, mein Chef ist Muslim. Aber er fastet nicht. Einst fragte er mich, ob es mich störe, dass er nicht fastet. Er ist übrigens nicht krank, er unterlässt das Fasten grundlos – und Allâh allein weiß es. Ich sagte ihm, dass die Sache mich nichts angehe und dass das Fasten um Allâhs willen erfolge und eine Sache zwischen Allâh und Seinem anbetend Dienenden sei. Ist dies eine Lüge oder eine Aufforderung zur Sünde statt eines aufrichtigen Rats?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Zweifelsohne gehört das Unterlassen bzw. Abbrechen des Fastens während der Tageszeit im Ramadân ohne Vorliegen eines Entschuldigungsgrundes zu den großen Sünden und den gewaltigsten Formen des Ungehorsams gegenüber Allâh.

So überlieferten die Autoren der Sunna-Werke einen von Abû Huraira überlieferten Hadîth, der besagt, der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) habe gesagt:

„Wenn jemand an einem Tag im Ramadân das Fasten unterlässt [oder: abbricht], ohne dass eine Genehmigung vorliegt oder eine Krankheit, kann das Fasten nicht nachgeholt werden, selbst wenn er sein Leben lang fasten würde.“ (der Hadîth ist äußerst umstritten)

Und diese Angelegenheit ist noch schwerwiegender, wenn dies offenkundig und in Gegenwart anderer erfolgt. Das ist öffentliches Sündigen und verletzt somit die Gefühle der Fastenden und ermutigt Leute mit schwachem Glauben, ihn darin nachahmen. Dadurch lädt er sich auch deren Sünden auf sich, ohne dass dies von ihren Sünden etwas verringert.

Jemand, der eine Person sieht, die öffentlich tagsüber im Ramadân nicht fastet, muss ihr auf schönste Art und Weise aufrichtigen Rat erteilen. Selbst wenn sie einen Entschuldigungsgrund hat, damit sie Menschen mit schwachem Glauben nicht dazu ermutigt, das Fasten zu unterlassen, und nicht verursacht, dass sie ihren Respekt vor dem Fasten verlieren.

 

Als diese Person dir die Frage stellte, wäre es deine Aufgabe gewesen, die Chance zu nutzen und ihm auf ruhige, freundliche und milde Weise einen Rat zu erteilen und ihm die islâmische Bestimmung sowie die schlimmen Konsequenzen der Unterlassung des Fastens im Ramadân zu erklären. Vielleicht hätte Allâh der Erhabene ihn dadurch geläutert und vielleicht hätte er durch deine Vermittlung Reue gezeigt und wäre aufrichtig zu Allâh zurückgekehrt. Dadurch hättest du Allâh weiß wie viel Gutes und reichliche Verdienste erlangt. Außerdem wärest du dadurch der Aufgabe nachgekommen, das Verwerfliche abzulehnen und zu verbieten.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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