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  4. Regeln des Haddsch und der Umra

54 Artikel

  • Versäumnis und Verhinderung

    Versäumnis Mit Versäumnis ist gemeint, dass man den Haddsch versäumt; dies trifft für den zu, der bis zum Morgengrauen des Opfertages weder tagsüber noch nachts in Arafa war. Dschâbir  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte nämlich: „Der Haddsch gilt erst dann als versäumt, wenn der Morgen des Versammlungst.. Weiter

  • Einschränkungen für Personen im Zustand des Ihrâm - Teil 1

    Beim Zustand des Ihrâm handelt es sich um einen Zustand, den jemand einnehmen muss, der die Absicht gefasst hat, eines der beiden heiligen Rituale, nämlich Haddsch oder 'Umra, zu vollziehen. Zur Einnahme dieses Zustandes gehört es zunächst rein äußerlich, die normale Kleidung abzulegen und diese durch die für den.. Weiter

  • Tue es, dich trifft kein Vorwurf!

    Die Anbetungshandlung des Haddsch unterscheidet sich hinsichtlich der Rechtsvorschriften von jeglichen Anbetungshandlungen: Es ist jedem bekannt, dass die absichtliche Versäumung eines Pflichtteils oder einer Elementarpflicht die Anbetungshandlung nichtig macht. Geht es aber um den Haddsch, dann sieht die Lage ganz anders aus. Versäumt.. Weiter

  • Haddsch-Konzessionen

    Menschen von Schwierigkeiten zu befreien und sie von Unheil fernzuhalten ist einer der Grundsätze der Scharî'a, es gibt hierfür viele Belege aus dem Qurân und der Sunna. Allâh der Allerhabene sagt: "...Allâh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis..." (Sûra 2:185), "All&a.. Weiter

  • Der Haddsch: Zu seiner Verpflichtung und Verwirklichung

    Die Massen der Monotheisten fahren immer noch zu den gesegneten Plätzen um der Haddsch-Verpflichtung nachzukommen, und zwar nach dem Beispiel von Abraham, dem Vater aller Propheten und dem Führer aller Monotheisten, seitdem er in Erfüllung Allâhs Aufforderung die Menschen dazu aufgerufen hat, worüber der Qurân sagt: "Und.. Weiter

  • Regeln zum Opfertier - Teil 1

    Das Opfertier ist ein Weidetier, das zum Wohlgefallen Allâhs im Haram (verwehrten Bezirk Makkas) geopfert wird. Allâh, der Gepriesene und Erhabene, sagt: „Und die Opferkamele haben Wir euch zu Kultzeichen Allâhs gemacht. An ihnen habt ihr Gutes. So sprecht den Namen Allâhs über sie aus, wenn sie mit gebundenen Beinen.. Weiter

  • Einschränkungen für Personen im Zustand des Ihrâm - Teil 2

    1. Es ist verboten, die Nägel oder Haare zu schneiden, oder die Haare zu entfernen Es handelt sich um ein allgemeines Verbot, daher bezieht es sich auf alle potenziellen Arten, Haare zu entfernen. Bezüglich der Behaarung gilt das Verbot für Kopfhaare und auch für die Körperbehaarung. Allâh sagt : „…Und.. Weiter

  • Regeln zum Opfertier - Teil 2

    Sühne für Beischlaf: Es handelt sich um das verpflichtende Opfer wegen Beischlafs. Wer vor dem ersten Tahallul (Stufe des Beendens des Ihrâm) mit seiner Frau verkehrt, dessen Haddsch ist ungültig; man muss ein Kamel opfern und die Haddsch-Riten vollenden und darüber hinaus den Haddsch im darauffolgenden Jahr nachholen. In.. Weiter

  • Die Regeln der Fidya (Sühneleistung)

    Allâh, der Erhabene, hat Seine Barmherzigkeit walten lassen, indem Er unserer Umma die Fesseln und die Bürde abgenommen hat, die auf den Gemeinschaften vor uns lagen. Er hat ihr die Erschwernisse der Anderen und ihre Anbetungshandlungen erleichtert. Er der Gepriesene sagt: „Allâh will es euch leicht machen, denn der Mensch ist.. Weiter