Dieses Jahr begebe ich mich nicht zum Haddsch und möchte das Opfer darbringen, indem ich über die Internetseite der Râdschihî-Bank jemanden dazu beauftrage. Ich möchte zuerst wissen, was der Unterschied zwischen Udhiyya und Hadî ist.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Eine ''Udhiyya'' unterscheidet sich grundsätzlich von einem ''Hadî''. Ein ''Hadî'' ist alles, womit man den verwehrten Bezirk beschenkt. Eine ''Udhiyya'' ist hingegen alles, was man an den Opfertagen schlachtet, um die Nähe Allâhs zu suchen.
In diesem Sinne ist eine ''Udhiyya'' für jeden Muslim empfohlen, der dazu in der Lage ist, ob Dorfbewohner, Stadtbewohner, ob Einheimischer oder Fremder, ob Pilger oder Nichtpilger. Für einen Pilger ist sie sowieso empfohlen, ob er in Minâ oder anderswo ist, ob er ein ''Hadî'' darbrachte oder nicht. Dies meinte der Rechtsgelehrte Asch-Schâfi'î Allâh erbarme sich seiner.
In der Enzyklopädie für islâmisches Recht wird die Udhiyya so definieret:
„Eine ''Udhiyya'' ist alles, was man an den Opfertagen schlachtet, um die Nähe Allâhs und Sein Wohlwollen zu suchen. Sie muss aber einige Voraussetzungen erfüllen. Nicht als ''Udhiyya'' zählt alles, was zu anderen Zwecken außer zur Suche von Allâhs Nähe geschlachtet wird, wie beispielsweise zum Verkaufen, zum Essen oder zur Ehre eines Gastes. Als ''Udhiyya'' zählt auch nicht, was an anderen Tagen geschlachtet wird, auch wenn man damit das Ziel verfolgt, Allâhs Nähe zu suchen. Auch was für die Feierlichkeiten eines Neugeborenen, als Buße für einen begangenen Verstoß gegen die Haddsch-Vorschriften, den Tamattu’- oder Qirân-Haddsch, oder als Geschenk für den verwehrten Bezirk geschlachtet wird, zählt nicht als ''Udhiyya''.
„Hadî'' ist hingegen alles, was dem verwehrten Bezirk an Kamelen, Kühen, Schafen oder Ziegen dargebracht wird.“
Damit ist dem Fragesteller klar geworden, wie sich die Begriffe ''Hadî'' und ''Udhiyya'' unterscheiden. Charakteristisch für das ''Hadî'' ist vor allem, dass es nur im verwehrten Bezirk geschlachtet wird. Ganz im Gegensatz dazu ist die ''Udhiyya'', was irgendwo geschlachtet werden kann. Schlachtet man an den Opfertagen ein Opfertier im verwehrten Bezirk, dann ist es die Absicht, die bestimmt, ob es sich um ein ''Hadî'' oder eine ''Udhiyya'' handelt.
Allâh weiß es am besten.
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